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Vermögensschadenhaftpflicht für Manager und Entscheider.
Organmitglieder haben verantwortungsvolle unternehmerische Aufgaben. Es kann Ihnen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsorgan schnell ein Managementfehler unterlaufen. In solch einem Fall, haften Sie unbegrenzt für einen entstandenen Vermögensschaden mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Mit der D&O-Versicherung sichern Sie sich Ihre Entscheidungsfreiheit.

Die D&O-Versicherung ist für Sie unumgänglich, wenn Sie

  • als Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführer, Manager, Interim Manager oder leitender Angestellter, Prokurist tätig sind;
  • selbst organschaftliche Tätigkeiten ausüben, bei denen Sie nicht durch das Unternehmen, für das Sie tätig sind, D&O-versichert sind;
  • organschaftliche Tätigkeiten ehrenamtlich ausüben (z.B. für einen eingetragenen Verein);
  • als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Versicherungsmakler Kunden betreuen, die als Organe juristischer Personen tätig sind und eine D&O- und/oder Vertrauensschaden-Versicherung haben sollten.

Sie möchten eine Sicherheit für Ihre Entscheidungen? – Dann fragen Sie uns! Wir beraten Sie gerne.