kraftfahrzeugversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine freiwillige Versicherung, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Schon bei der Zulassung des Wagens muss der Halter des Kraftfahrzeuges den Abschluss einer Autoversicherung nachweisen.

Hier greift die Fahrzeughalterhaftung nach §7 Abs. 1 des StVG.

§ 7 Abs. 1 Haftung des Halters

(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung unterscheidet sich von der Kaskoversicherung insofern, dass sie nur für Schäden des Geschädigten aufkommt. Bei einem Unfall kann es sehr schnell zu hohen Kosten kommen:

 

    • Reparatur oder Ersatz des beschädigten Fahrzeuges
    • Abschleppdienst
    • Heilungskosten des Geschädigten
    • Verdienstausfallskosten des Geschädigten
    • Rentenzahlung aufgrund einer Invalidität des Geschädigten
    • Unfallkosten der Insassen

 

Vor allem bei der Kfz-Versicherung lohnt sich ein Prämien- und Leistungsvergleich, da beides je nach Versicherungsgesellschaft deutlich voneinander abweichen kann.

Ein Vergleich trennt hier die Spreu vom Weizen, wir listen Ihnen die Autoversicherer nach Preis und Leistung auf.

Wir achten für Sie nicht nur auf die Prämie, sondern auch auf die Leistungsmerkmale, auf die es im Schadenfall ankommt.section

Folgende Schäden sind bei Teilkasko versichert.

  • Brand oder Explosion
  • Wildunfälle
  • Glasbruchschäden
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Kabelbrände und Kurzschluss
  • Diebstahl inklusive Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Marderbiss

Folgende Schäden sind zusätzlich bei Vollkasko versichert.

  • Vandalismus
  • Mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
  • Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
  • Rabattschutz: Bei einem eigen verschuldeten Schaden verzichten wir auf die Hochstufung Ihres Schadensfreiheitsrabatts.
  • Auslandsschutz: Bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland, wird Ihr Schaden nach dem deutschen Recht reguliert.
  • Fahrerunfallversicherung: Bei einem selbstverschuldeten Unfall, erhalten Sie als Fahrer Ihres PKWs Entschädigungsleistung bis zu 8 Mio. Euro.
  • Mallorca-Police: Bei Anmietung eines Leihwagen im europäischen Ausland gelten in der Regel nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen des jeweiligen Landes. Mit der Mallorca-Police gelten die vereinbarten Versicherungssummen Ihrer Versicherung.
  • Verkehrsrechtsschutz: Es gibt jährlich ca. 2,3 Mio. Unfälle. Verkehrsrechtsschutz ist unverzichtbar.
  • Werkstattbindung: Durch die Werkstadtbindung erhalten Sie eine Absenkung Ihrer Beiträgen.
    Und die jeweiligen Versicherungsgesellschaft sucht im Kaskoschaden einen Vertragswerkstatt aus.
  • Schutzbrief: Eine günstige Alternative zu den Automobilclubs ist der Schutzbrief. Eine Panne kommt unerwartet. 

Für das Auffinden einer möglichst günstigen und leistungsstarken Kfz-Versicherung können Sie unverbindlich ein Angebot anfordern. Einfach Daten eingeben und wir berechnen für Sie den besten Tarif nach Preis- Leistung.