unfallversicherung

Laut Verbraucherschützern ist die wichtigste Versicherung neben der privaten Haftpflichtversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine private Absicherung ist ein Muss, denn der Staat hat seine Leistungen drastisch gekürzt.

Selbst wenn man einen Anspruch aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung hat, ist diese Leistung in aller Regel so gering, dass sie kaum über das Existenzminimum hinausgeht.

Wer nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, benötigt finanzielle Mittel um seinen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung greift in der Regel, wenn der Versicherte
durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall zu mindestens 50 % berufsunfähig ist. Die Berufsunfähigkeit ist ärztlich nachzuweisen und der Versicherte muss voraussichtlich für die nächsten 6 Monate ununterbrochen außer Stande sein, den Beruf auszuüben.

Mit Inkrafttreten der Reformen, zahlt der Staat nur noch eine Erwerbsminderungsrente, die in der Regel 34 % des letzten Bruttogehaltes nicht übersteigt.
Für viele wird das wohl kaum ausreichen. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig abzusichern.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung greift für Beamte. Sie werden nicht wie Angestellte berufsunfähig, sondern dienstunfähig.

Dienstunfähigkeit bedeutet, wenn ein Beamter infolge einer körperlichen oder geistigen Schwäche oder wegen eines körperlichen Gebrechens unfähig ist, seine Dienstpflicht dauernd zu erfüllen (sog. Dauernde Dienstunfähigkeit). Bei dauernder Dienstunfähigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen der Anspruch auf Ruhegehalt bestehen.

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