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Wenn durch Ihre Unachtsamkeit oder Missgeschick eine andere Person oder ein fremdes Eigentum zu Schaden kommt, sind Sie gemäß § 823 BGB verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.

§823 Abs 1. BGB Gesetztesregelung

1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Demnach haftet jeder, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt und muss entsprechend für den verursachten Schaden aufkommen – dies kann für Sie bedeuten

  • lebenslang in unbegrenzter Höhe
  • mit Ihrem gesamten Vermögen, Einkommen und sogar Ihrem zukünftigen Verdienst.
Darüber hinaus geht die Verpflichtung sogar auf Ihre Erben über.
      Vorteile einer Haftpflichtversicherung

    • Sie prüft, ob Schadensansprüche gerechtfertigt sind
    • Sie wehrt unberechtigte Schadensansprüche ab und besitzt eine passive Rechtsschutzfunktion
    • Die Kosten für berechtigte Schadensansprüche werden übernommen
    • Falls es zu einem Prozess kommen sollte, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Prozess- und Anwaltskosten.

    Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für jeden Tierhalter (Besitzer von Hunden, Pferden oder Wildtieren) unverzichtbar. Ein Schaden ist schnell passiert und nur über die Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Schäden, die durch Ihre geliebten Vierbeiner entstehen auch versichert.

    hundehaftpflicht

    Durch die Privathaftpflichtversicherung sind Sie und Ihre Familie gegen Ansprüche Dritter versichert. Sie gilt ausnahmelos für Ansprüche, die im rein privaten Bereich entstandenen sind. Die Private Haftpflichtversicherung ist zwar freiwillig, zählt aber zur der wichtigsten Absicherung,

    denn je nach Schadensgröße, besteht die Gefahr einer lebenslangen Verschuldung, die eine Verpfändung Ihres Einkommens nach sich zieht.
    Der Versicherungsschutz umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

    privathaftplficht

    Eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für einen Eigentümer unerlässlich.

    Jeder Eigentümer trägt ein beachtliches Haftungsrisiko im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ( z.B. Schneeräumung des Gehweges) und der Instandhaltungspflicht (z.B. Instandhaltung des Daches, um herabfallende Ziegel zu vermeiden). Kommt jemand vor oder innerhalb eines Grundstückes zu Schaden, so haftet der Eigentümer des Gebäudes dafür. Im schlimmsten Fall, sogar mit seinem gesamten Vermögen.
    So weit muss es aber erst gar nicht kommen, denn wir haben die Lösung.

    Wenn das Heizöl aus dem Heizöltank in das Grundwasser oder ein Gewässer gelangt, so haften Sie als Besitzer des Öltanks für den Schaden, egal ob Schuld oder nicht Schuld.

    Ihr Traum kann schnell zum Alptraum werden ohne eine Absicherung der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Der Bau oder die Modernisierung des eigenen Hauses ist ein lang ersehnter Traum.

    Wer als Bauherr denkt, seine Sorgfaltspflicht sei abgegolten, weil er ein Unternehmen oder Handwerker beauftragt hat, irrt sich.

    Wenn auf einer Baustelle Dritte zu Schaden kommen, tragen Sie als Bauherr die Verantwortung. Wenn z.B. jemand an der ungesicherten Baustelle stürzt, sind Sie der Schadensansprüche ausgesetzt.

    Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt die Kosten und Ansprüche, die auf Ihrer Baustelle entstanden sind.
    Erfüllen Sie sich sorglos Ihren Traum und lassen Sie sich beraten.